Mittwoch, 8. Oktober 2014

Entschädigung?

In der gestrigen Nacht fand der erste Streik nach der Uranstimmung bei der Deutschen Bahn AG statt. Trotz der vielen privaten Verkehrsunternehmen, die im VBN - Land tätig sind waren die Auswirkungen bis heute Morgen zu spüren.
Gerade in den späten Abendstunden ist es sehr ärgerlich, wenn einer oder mehrere der wenigen noch fahrenden Züge ausfällt. Jedoch gelten hier besondere Regelungen bei den Fahrgastrechten:  
Habe ich eine erwartende Verspätung von mehr als 60 Minuten und liegt die planmäßige Ankunftszeit zwischen 0 und 5 Uhr, so kann ich ein alternatives Verkehrsmittel (Bus, Taxi etc.) in Anspruch nehmen. Kosten bis 80€ werden dafür erstattet. Auch wenn es sich um den letzten Zug handelt und ich mein Ziel mit diesem Verkehrsmittel nicht bis 0 Uhr erreichen kann, gilt diese Regelung.
Weiterhin kann man auch tagsüber bereits bei einer angekündigten Verspätung von mehr 20 Minuten auf ein anderes/höherwertigeres Verkehrsmittel (IC, ICE, Bus) umsteigen oder den Reiseweg zum Zielort ändern.

Auch hierfür werden die Kosten im Nachhinein erstattet. Ausgenommen von dieser Regelung sind die Ländertickets, das Quer durchs Land Ticket und das schöne Wochenendeticket.
Weitere Erstattungen im Nahverkehr gibt es bei diesen (sowie den Zeitkarten) nur in Höhe von 1,50€ (2,25€ in der ersten Klasse) pro verspäteter Fahrt ab 60 Minuten. Da Erstattungsbeträge unter 4€ nicht ausbezahlt werden, müssen hier erst mehrere gesammelt werden...
Bei allen weiteren Tickets gibt es 25% Erstattung bei Verspätungen von mehr als 60 Minuten  und 50% bei Verspätungen von mehr als 120 Minuten am Zielort.
Das kommt wohl eher im Fernverkehr zum Einsatz, da die genannte Auszahlungsgrenze von 4€ gilt.
Das zur Erstattung notwendige Fahrgastrechte Formular gibt es bei den Zugbegleitern, den DB - Servicepoints und unter https://www.bahn.de/p/view/home/kontakt/fahrgastrechte-formular.shtml

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